Unsere angebotenen Führerscheinklassen
Klasse B
Die Erlaubnisklasse B umfasst Fahrzeuge mit nicht mehr als einer Gesamtmasse von 3.500 kg, die für maximal 9 Personen gebaut wurde und ein zusätzlicher Anhänger ein Gewicht von nicht mehr als 750 kg übersteigt.
Enthaltene Klassen:
AM
L
Klasse A1
Die Führerscheinklasse A1 berechtigt ab einem Alter von 16 das Führen von Krafträdern sowie Dreirädrige Kraftfahrzeuge. Der Hubraum darf nicht mehr als 125ccm betragen. Daher wird diese Klasse auch umgangssprachlich als 125er bezeichnet.
Klasse BE
Die Erlaubnisklasse BE berechtigt das führen eines Fahrzeuges in Kombination mit einem Anhänger mit einem gemeinsamen Höchstgewicht von
7 Tonnen. Das Zugfahrzeug darf allerdings nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein.
Klasse A2
Die Erlaubnisklasse A2 führt zur Berechtigung der größeren Motorräder. Hierbei ist ein Hubraum von insgesamt 400ccm erlaubt.
Voraussetzung;
Mindestalter 18
Klasse B196
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B196 ist es möglich, Motorräder mit höchstens 125ccm zu fahren. Dieser Kurs kann als Anschluss der Klasse B gemacht werden.
Voraussetzungen:
Mindestens 25 Jahre alt
Mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis
Führerschein Klasse B
Klasse AM
Die Klasse AM berechtigt 15 jährige zum führen von kleinen Krafträdern, die einen Hubraum bis zu 50ccm besitzen und eine maximale Geschwindigkeit von 45 Km/h aufweisen. Außerdem ist durch diese Klasse das Führen von Quads und Trikes erlaubt.
Klasse B96
Mit der Führerscheinklasse B96 ist es erlaubt, größere Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 750 - 3.500 Kg zu führen. Das maximale Gewicht des Gespanns sowie Zugfahrzeug darf nicht über 4.250 Kg liegen.
Klasse B 197
Die Klasse B 197 kombiniert das Fahren mit beiden Getriebearten.
(Automatik und Schaltung) Überwiegend wird beim Führerschein mit Automatik gefahren.
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Komm gerne vorbei und vereinbare ein Gespräch. Gerne haben auch alle Schüler die Möglichkeit, einfach mal bei einer Theoriestunde dabei zu sein um sich den Ablauf anzuschauen.
Wir freuen uns auf dich!